Unsere Leistungen
Steuerberatung
Wir nutzen für Sie alle Möglichkeiten, um Ihre Abgaben und Steuern auf ein legales Minimum zu reduzieren, ohne dass Sie sich ständig um aktuelle Gesetzesänderungen kümmern müssen.
Wenn Sie einen Steuerberater haben, der Ihren Jahresabschluss erstellt, können wir problemlos und unbürokratisch mit ihm zusammenarbeiten. Wir übermitteln sämtliche Buchungsunterlagen sowohl in Papierform als auch via Datei, die in das DATEV-System eingelesen werden kann.
Sollten Sie noch keinen Steuerberater haben – arbeiten wir mit einer Steuerkanzlei zusammen, die Ihnen bei fachlichen und steuerrechtlichen Fragen zur Seite steht und bei Bedarf Ihre Steuererklärungen und den Jahresabschluss erstellt.
Jedem erlaubt ist die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind. Vergleiche hierzu § 6 Nr. 3 Steuerberatungsgesetz (StBerG).
Dazu gehören:
- Schreib- und Rechenarbeiten
- Datenerfassung nach Belegen, die durch den Auftraggeber oder von einer anderen dazu befugten Person kontiert worden sind
- Datenerfassung nach verbindlichen Buchungsanweisungen des Auftraggebers oder einer anderen zur Erteilung von Buchungsanweisungen befugten Person
- Datenzusammenstellung nach vorgegebenen Programmen, jedoch nicht die rechtliche Würdigung von Sachverhalten wie zum Beispiel das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen